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Wir Sanieren auch Ihre Altbau Häuser und Wohnungen!

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Steuervorteile durch Renovierung Ihrer Räume oder des Hauses

Der § 35a Abs.2 ESTG wurde in der Koalitionsverhandlung deutlich erweitert. Ob Mieter oder Eigentümer bis zu 6.000€ im Jahr, davon 20%, d.h. maximal 1200 € können von der Steuer abgezogen werden.