Wir Sanieren auch Ihre Altbau Häuser und Wohnungen!
Wir bilden Auszubildende zu Maler-und Lackierer Gesellen!
Steuervorteile durch Renovierung Ihrer Räume oder des Hauses
Der § 35a Abs.2 ESTG wurde in der Koalitionsverhandlung deutlich erweitert. Ob Mieter oder Eigentümer bis zu 6.000€ im Jahr, davon 20%, d.h. maximal 1200 € können von der Steuer abgezogen werden. |